Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einfach erklärt

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einfach erklärt

Wissen Sie, was das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist und warum es so wichtig für Ihr Unternehmen sein kann? Es ist ein Gesetz, das den Schutz von Arbeitnehmern regelt, die Verstöße in ihrem Unternehmen melden.

Als Unternehmen oder Organisation ist es wichtig, eine Kultur der Integrität und des Vertrauens zu fördern. Ein wesentlicher Aspekt, um dies zu erreichen, ist die Implementierung eines internen Hinweisgebersystems. Ein solches System ermöglicht es Mitarbeitern und anderen Beteiligten, Bedenken und mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien vertraulich zu melden. Aber was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und wie kann es Ihrem Unternehmen helfen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Hinweisgebern einen Schutz vor möglichen Repressalien seitens des Arbeitgebers, was wiederum die Motivation der Mitarbeiter erhöht, Verstöße zu melden. Zudem können Organisationen durch ein effizientes Hinweisgebersystem mögliche Schäden minimieren und langfristig das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken.

Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Hinweisgeberschutzgesetz auseinanderzusetzen und ein internes Hinweisgebersystem zu implementieren. Dabei sollte auf eine klare Kommunikation und Schulung der Mitarbeiter geachtet werden, um ein reibungsloses Funktionieren des Systems zu gewährleisten. Insgesamt ist das Hinweisgeberschutzgesetz ein wichtiges Instrument, um Missstände aufzudecken und langfristig das Vertrauen in Unternehmen und Organisationen zu stärken.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das eine europäische Richtlinie vom Oktober 2019 (Richtlinie (EU) 2019/1937) umsetzt. Es soll Hinweisgeber schützen, die Verstöße gegen Gesetze oder interne Unternehmensrichtlinien melden. Es bietet diesen Personen eine gesetzliche Grundlage, um Missstände aufzudecken und sich vor möglichen Repressalien durch den Arbeitgeber zu schützen.

Der Bundestag hat am 16.02.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für alle Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten beschlossen. Nach einigen Änderungen wurde am 12.05.2023 im Bundesrat dem Gesetzesvorschlag zugestimmt und das Gesetz am 02. Juni verkündet, womit es am 02. Juli 2023 in Kraft tritt. Unternehmen sind verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, um Hinweisgeber zu unterstützen und zu schützen.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes kommt eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens (sogenannte „interne Meldestelle“):

  • für Beschäftigungsgeber mit mehr als 250 Mitarbeitenden sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes am 02. Juli 2023
  • für Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden (und bis 249 Mitarbeitende) ab dem 17.12.2023
  • Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden können gem. § 14 Abs. 2 HinSchG-E eine „gemeinsame Meldestelle“ betreiben

Für Gemeinden und Gemeindeverbände richtet sich die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen nach dem jeweiligen Landesrecht, da dem Bund insoweit infolge des „Durchgriffsverbots“ eine unmittelbare Aufgabenübertragung an Gemeinden und Gemeindeverbände verwehrt ist. Im jeweiligen Landesrecht kann vorgesehen werden, dass Gemeinden und Gemeindeverbände mit weniger als 10 000 Einwohnern von der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen ausgenommen werden. Hier werden also zeitnah noch Landesgesetze der Bundesländer zu erlassen sein.

Nach § 12 HinSchG müssen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden (siehe vorstehend) eine eigene interne Meldestelle einrichten. § 14 HinSchG erlaubt es jedoch, einen „Dritten“ mit der Aufgabe einer internen Meldestelle zu beauftragen.

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