Welche Informationen sind geschützt? Welche Hinweise können gemeldet werden?

Welche Informationen sind geschützt und welche können gemeldet werden? Das Hinweisgeberschutzgesetzt erklärt

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind alle Informationen geschützt, die im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Verstößen gegen interne Regelungen des Unternehmens oder sonstigen Missständen stehen.

Hierzu gehören insbesondere Informationen zu:

  • Korruption
  • Diebstahl
  • Betrug
  • Diskriminierung
  • Mobbing oder anderen Verstößen gegen das Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
  • Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Konzernbetriebsräten, Wirtschaftsausschüssen sanktionieren (§ 121 BetrVerfG).

Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsnormen umfasst, die zur Umsetzung europäischer Regelungen getroffen wurden. Dies umfasst eine Vielzahl verschiedener Bereiche, die zur Umsetzung der der EU-Whistleblower-RL im HinSchG enthalten sind.

Dies sind beispielsweise folgende Bereiche:

  • Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
  • Vorgaben zur Produktsicherheit
  • Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter
  • Vorgaben zum Umweltschutz, Strahlenschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Regelungen des Verbraucherschutzes
  • Regelungen des Datenschutzes
  • Sicherheit in der Informationstechnik
  • Vergaberecht
  • Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften

Hinweise können sowohl anonym als auch namentlich gemeldet werden. Die Identität des Hinweisgebers wird dabei in jedem Fall geschützt und nur unter strengen Voraussetzungen offengelegt. Unternehmen sind verpflichtet, den Schutz der Hinweisgeber und ihrer Informationen sicherzustellen und geeignete Maßnahmen hierfür zu ergreifen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Meldung eines Hinweises keine Straftat darstellt und Hinweisgeber somit keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben.

Im Gegenteil: Unternehmen sind dazu verpflichtet, Hinweisen auf Missstände nachzugehen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Ein internes Hinweisgebersystem kann somit dazu beitragen, Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben, um Schaden für das Unternehmen, Mitarbeiter und Kunden zu vermeiden.

Ein Meldesystem einführen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Dabei gilt es nicht nur die Anforderungen der Gesetzgebung zu erfüllen, sondern auch eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der Whistleblower geschützt sind und die Meldung von Missständen unterstützt wird. Wir haben mit Hinweisgeber.pro eine Lösung entwickelt, die Sie bei der Umsetzung unterstützen kann. Gerne können Sie sich auf unserer Website eine Demo buchen und sich persönlich von uns beraten lassen. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Einrichtung eines sicheren und rechtssicheren Hinweisgebersystems zu begleiten.